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Bundesland (Deutschland)

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Bundesland (Deutschland) Artikel

Die Bundesländer sind die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland. "Bundesland" ist eigentlich eine irreführende Nennung, da es die Zugehörigkeit der Länder zu dem Bund unterstreicht und damit deren Eigenstaatlichlichkeit – das heißt, dass die deutschen Bundesländer Staaten in dem Sinne des Völkerrechts sind – nicht ausreichend betont. Die korrekte und auch vom Grundgesetz benutzte Nennung für die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland ist daher "Länder".

Bundesland (Deutschland) Beschreibung
Land
Einwohner
Portal Hauptstadt
(1) Baden-Württemberg
10.694.215
(Portal) Stuttgart
(2) Bayern
12.401 Tausend
(Portal) München
(3) Berlin
3.388.477
(Portal) -
(4) Brandenburg
2.570.899
(Portal) Potsdam
(5) Bremen
663.642
(Portal ) Bremen
(6) Hamburg
1.733.716
(Portal) -
(7) Hessen
6.093 Tausend
(Portal) Wiesbaden
(8) Mecklenburg-Vorpommern
1.735 Tausend
(Portal) Schwerin
(9) Niedersachsen
7.993.415
(Portal) Hannover
(10) Nordrhein-Westfalen
18.079.686
(Portal) Düsseldorf
(11) Rheinland-Pfalz
4.063 Tausend
(Portal) Mainz
(12) Saarland
1.062.754
(Portal) Saarbrücken
(13) Sachsen
4.327 Tausend
(Portal) Dresden
(14) Sachsen-Anhalt
2.535.833
(Portal) Magdeburg
(15) Schleswig-Holstein
2.820 Tausend
(Portal) Kiel
(16) Thüringen
2.378 Tausend
(Portal) Erfurt


Inhaltsverzeichnis
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Weitere Gliederung

Bundesland (Deutschland) Beschreibung
Bundesland (Deutschland) Beschreibung
vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Bundesland und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen Bundesländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

  • Regierungsbezirke: Die großen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen (Auflösung zu dem 31. Dezember 2004), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (seit 2 Tausend jedoch aufgelöst), Sachsen und Sachsen-Anhalt sind in Regierungsbezirke unterteilt. Diese sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung.
  • Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit insgesamt 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst übernehmen, insofern einen eigenen "Kreis" bilden und daher auch als Stadtkreise genannt werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
  • Kommunalverbände : In einigen Bundesländern gibt es als "Zwischenstufe" der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Bundesland auch sehr unterschiedliche Nennungen, z.B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.
  • Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.423 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). "Städte" sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Nennung "Stadt" führen dürfen (vgl. Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war in dem Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z.B. eigene Steuern) oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Nennung Stadt neu verliehen wird (je nach Bundesland wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen. (Anmerkung: In dem Saarland setzt sich in der Regel eine Gemeinde aus Gemeindeteilen zusammen, die einen eigenen Ortsrat und Ortvorsteher bestimmen dürfen (fast keine Entscheidungskompentenz, Anhörungen vor dem Gemeinderat))
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Geschichte der deutschen Bundesländer

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:

1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu dem Land Baden-Württemberg vereinigt. In dem gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin , das offiziell "Berlin - Hauptstadt der DDR" genannt wurde.
1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, jedoch blieb ein wirtschaftlicher Anschluss an Frankreich bis 1959.
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird stets wieder in die politische Diskussion eingebracht.

(Anmerkung: West-Berlin hatte immer einen Sonderstatus und war offiziell kein Bestandteil der Bundesrepublik.)

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Flaggen der deutschen Länder

Bundesland (Deutschland) Beschreibung Bundesland (Deutschland) Beschreibung Bundesland (Deutschland) Beschreibung
Baden-Württemberg Freistaat Bayern Berlin
Bundesland (Deutschland) Beschreibung Bundesland (Deutschland) Beschreibung Bundesland (Deutschland) Beschreibung
Brandenburg Freie Hansestadt Bremen Freie und Hansestadt Hamburg
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Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
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Freistaat Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Bundesland (Deutschland) Beschreibung
Freistaat Thüringen


Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen frei in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Die Dienstflaggen sind jedoch in der Verwendung stark eingeschränkt - sie dürfen ca. von der Regierung benutzt werden. Der Unterschied zwischen Dienst- und Staatsflaggen besteht bei den deutschen Bundesländern häufig darin, dass in der Staatsflagge auf das Wappen verzichtet wird oder (wie in dem Falle Berlins) das vereinfachte Landessymbol verwandt wird.

Buch-Tipp: Die rechtlichen Regelungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur erweiterten Selbstständigkeit der Schule. Eine Bestandsaufnahme Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die rechtlichen Regelungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur erweiterten Selbstständigkeit der Schule. Eine Bestandsaufnahme". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler...

Siehe auch


Bundesland (Deutschland) Beschreibung
Deutsche Bundesländer

Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen


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